Unsere Leistungen im Überblick

Beratungsleistungen

consultant-779590_640x480Das entscheidende für unsere umfassende Beratungsleistung ist eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen und steuerrechtlichen Umstände. So ermöglichen wir Ihnen, die richtigen Entscheidungen unter Berücksichtigung aller Chancen und Risiken zu treffen und setzten mit Ihnen das Erforderliche um.

Steuerliche Beratung

euro-447214_300Wir helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten fristgerecht zu erfüllen und geben Ihnen steuerrechtliche Hilfeleistung. Wir sind stets bemüht Steuern zu senken. Dies erfordert ein hohes Maß an Fachwissen, gerade bedingt durch die sich ständig ändernde Rechtsprechung. Wir betreuen Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Stiftungen. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bilden die Betreuung von Immobilienverwaltungsgesellschaften nach nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards, die Betreuung von Ärzten und anderen Heilberuf lern sowie die steuerliche Beratung von Vereinen und Stiftungen.

Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt sind regelmäßig unvermeidbar, insbesondere wenn man die Rechte des Mandanten und Steuerpflichtigen wahren will. Einsprüche und Klagen führen dazu, dass die Steuerfälle der entsprechenden Jahren offen gehalten werden. Der Mandant kann so später von einer für ihn positiven Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs oder der Finanzgerichte profitieren.

Jahresabschluss

accounting-761599_300Der Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn-und Verlustrechnung ist nicht nur die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast eines Steuerpflichtigen, sondern gibt auch Auskunft über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihrer Unternehmung. Die Bilanzadressaten sind daher Banken (für die Kreditvergabe), die Finanzbehörden und die Gesellschafter oder Anteilseigner der Gesellschaft.

Nach der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wird es zukünftig kaum noch möglich sein eine Einheitsbilanz (d.h. Handelsbilanz = Steuerbilanz) zu erstellen, sondern es muss zum Einen eine Handelsbilanz und zum Anderen eine Steuerbilanz erstellt werden. Die ggf. höheren Kosten für die Erstellung zweier Bilanzen werden durch die Vorteile der zwei unterschiedlichen Rechenwerke kompensiert: Während es in der Handelsbilanz von Vorteil ist ein möglichst hohen Jahresüberschuss auszuweisen, ist in der Regel in der Steuerbilanz ein möglichst niedriger Jahresüberschuss erwünscht, weil dieser nach Modifikationen die Bemessungsgrundlage für die Steuerberechnung darstellt. Letzteres erreichen wir durch die zulässige Ausübung steuerrechtlicher Wahlrechte. Verschiedenste Interessen des Mandaten, wie z.B. gutes Rating der Banken, möglichst niedrige Steuern oder gutes handelsrechtliches Ergebnis für etwaige Kreditzusagen der Banken werden durch uns vorbereitet. Sie tragen für ein bestmögliches Ergebnis dazu bei, indem Sie eine enge Verbindung mit uns aufbauen.

  • Erstellung von nationalen Jahresabschlüssen mit oder ohne Erläuterungsbericht
    (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung von internationalen Jahresabschlüssen nach IFRS
  • Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen (i.d.R. § 18 KWG)
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Auseinandersetzungsbilanzen
  • Bilanzanalyse
  • Vergleich mit Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen
Steuererklärungen

tax-office-233345_300xGrundlage der Steuerberatung und der Steuerplanung bilden ein aussagefähiger Jahresabschluss und sorgfältig erstellte Steuererklärungen. Die Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind daher Kernaufgabe unserer täglichen Beratungsleistungen. Steuererklärungen sind das Ergebnis sorgfältiger Planungen in der Vergangenheit. Steuererklärungen im Einzelnen:

  • Einkommensteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Gesondert und einheitliche Erklärung (Feststellungserklärung)
  • Umsatzsteuererklärung
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Gewerbesteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Kapitalertragssteueranmeldungen
  • Anträge auf Erstattung ausländischer Vorsteuern (Vorsteuervergütungsantrag)
Finanzbuchführung

money-256312_300xBei der Erstellung der Finanzbuchhaltung können Sie mit unserem fachlichen Wissen rechnen. Durch den Einsatz moderner Technik stellen wir die schnelle und zeitnahe Abwicklung sicher. Die Vorbereitung der Buchhaltungsunterlagen erleichtern wir Ihnen durch ausführliche und leicht verständliche Sortierungsanleitungen. Der elektronische Datenaustausch mit den Finanzbehörden erspart Ihnen Kosten und gewährleistet gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Melde- und Abgabefristen. Darüber hinaus verschaffen Ihnen die monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertungen regelmäßig eine Übersicht über die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens.

  • Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle
  • Kostenrechnung
  • Erstellung und Erläuterung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen